Auch auf den Nebenfassaden muss ein minimaler Streifen als Fassadenabstand eingeplant werden, damit ein Mindestmass an Privatsphäre geschützt und Sicherheit gewährt ist. Indem die Aufenthalts- und Spielfläche direkt bis an die Fassade reicht, ist ebenfalls mit Lärm zu rechnen und durch den fehlenden Sicherheitsabstand zur Fassade besteht beim Spielen eine erhöhte Verletzungsgefahr. Die von der Beschwerdegegnerin erwähnten Ballspiele gegen die Nordwestfassade sind mit der Privatsphäre nicht tolerierbar.