Nebst den Bereichen bei den Hecken sowie dem Treppenhausausgang sind auch noch die übrigen Flächen unmittelbar an der Nordwestfassade zu beurteilen. Auch hier führt die Aufenthalts- und Spielfläche direkt bis an die Fassade. Soweit die Beschwerdegegnerin ausführt, diese Fassade sei keine Hauptfassade und die fensterlosen Bereiche könnten ungehindert für Ballspiele benützt werden, ist Folgendes festzuhalten: Zwar trifft es zu, dass es sich bei der Nordwestfassade nicht um eine Hauptfassade handelt. Dies rechtfertigt jedoch nicht, dass gar kein Abstand zur Fassade bestehen soll. Auch auf den Nebenfassaden