Ob vorliegend ein Streifen von 1.5 m oder lediglich ein Streifen von 1.3 m – und somit der vor dem Treppenhausausgang bis zum Beginn der Rasenfläche mit Verbundsteinen geplante Bereich – abzuziehen ist, kann offenbleiben. In beiden Fällen ist die geforderte Breite von 5 m nicht gegeben, weshalb die ganze Fläche von 13.78 m2 (2.60 m x 5.30 m) die qualitativen Anforderungen an eine Spielfläche nicht erfüllt.