Verletzungsgefahr nur beschränkt als Spielflächen nutzbar wären. Dieser schmale Bereich entspricht den Vorgaben der AHOP-Empfehlungen nicht, welche grundsätzliche eine Breite von 5 m fordern. Er ist daher nicht anrechenbar, da die Anforderungen an die zweckmässige Gestaltung von Aufenthalts- und Kinderspielfläche nicht genügen.18 Deshalb ist der Bereich vor den beiden Hecken mit einer Fläche von 24 m2 (2 x 3 m x 4.00 m) zu subtrahieren. Die anrechenbare Aufenthalts-/Spielfläche beträgt bloss noch 114 m2, statt der minimal notwendigen Gesamtfläche von 135.2 m2. Es fehlt somit bereits eine Fläche von rund 21 m2.