Die ausgewiesene Fläche wird unter anderem einerseits durch die beiden Hecken vor den Badezimmerfenstern und andererseits durch die Stützmauer eingegrenzt, was die Beschwerdeführerin mit der Markierung des Perimeters «Aufenthalts- / Spielbereich» entsprechend ausweist. In diesen Bereichen beträgt die maximale Breite gemäss Plan jeweils 4.0 m; darin eingeschlossen ist die Sitzbank mit einer Breite von 0.5 m. Ebenfalls direkt vor den Hecken liegen zwei Luftschächte, die – wenn überhaupt – als technische Anlagen und wegen