d) Die Beschwerdegegnerin plant gemäss Erdgeschoss- und Umgebungsplan16 auf der Nordwestseite des Neubaus eine allgemeine Aufenthalts- und Spielfläche von total 138.0 m2. Auf der Planunterlage ist mit grün gefärbten Strichpunkten ein Perimeter «Aufenthalts- / Spielbereich» eingezeichnet. Dieser besteht im Wesentlichen aus einem 5.3 m breiten und 27.5 m langen Streifen. Die südöstliche Perimeterseite verläuft unter anderem direkt entlang der Nordwestfassade des Neubaus inklusive des rückwärtigen Treppenhausausgangs.