Ein gänzlicher Verzicht auf einen Abstand rechtfertigt sich nicht. Auch gegenüber Nebenfassaden ist zur Wahrung der Privatsphäre ein Streifen unerlässlich. Zudem bedarf es auch eines Abstands, damit die Spielfläche effektiv gefahrenfrei genutzt werden kann. Die Frage nach der minimalen Breite des Streifens lässt sich nicht allgemein beantworten, sondern ist im Einzelfall anhand der konkreten Umstände anzugehen wie beispielsweise Anordnung der dahinterliegenden Räumlichkeiten sowie Ausgestaltung der Fassade mit Fenster oder Balkone.