2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden gemeinsam am 21. August 2020 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 23. Juli 2020. Im Eventualpunkt beantragen sie die Rückweisung sowie Neubeurteilung durch die Vorinstanz. Sie machen insbesondere geltend, das Bauvorhaben verletze die kommunale Gestaltungsvorschriften und überschreite mehrere baupolizeiliche Masse, was unter anderem eine Folge der fehlerhaften Feststellung des Terrainverlaufs sei.