Mit Gesamtentscheid vom 23. Juli 2020 erteilte die Gemeinde Zollikofen die Baubewilligung und die Ausnahmebewilligung für das Unterschreiten des Strassenabstands. Die Einsprachen der Beschwerdeführenden beurteilte sie als öffentlich-rechtlich unbegründet. Die Rechtsverwahrung der Beschwerdeführenden 1 und 2 wurde im Entscheiddispositiv angemerkt.