Unterschreiten des Strassenabstands für den Kehrichtbereitstellungsplatz und die Treppe wie auch die Flügelmauer.1 Die Parzelle liegt in der Wohnzone W2 sowie im Gewässerschutzbereich Au. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderem die Beschwerdeführenden 1 und 2 sowie die Beschwerdeführenden 3 und 4 je separat eine Einsprache. Die Beschwerdeführenden 1 und 2 meldeten zudem Rechtsverwahrung an. Nachdem die Baubewilligungsbehörde der Beschwerdegegnerin das Fehlen der Mindestfläche der Aufenthaltsbereiche angezeigt hat, reichte diese am 21. April 2020 eine Projektänderung (Vergrösserung der allgemeinen Aufenthalts- und Spielfläche mittels Einbezug der Stützmauer als Sitzbank) ein.