1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 23. Dezember 2019 bei der Gemeinde Hilterfingen ein Baugesuch ein für die Umgestaltung der Ländtematte B.________ auf den Parzellen Hilterfingen Grundbuchblatt Nrn. F.________. Gegen das Bauvorhaben erhob unter anderem der Beschwerdeführer Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 20. Juli 2020 trat das Regierungsstatthalteramt Thun auf die Einsprache des Beschwerdeführers nicht ein, merkte die übrigen Einsprachen als Rechtsverwahrungen an und erteilte die Baubewilligung.