1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. Der Bauentscheid der Stadt Biel vom 20. Januar 2020 wird bestätigt. In Bezug auf das Element C1 wird die Beschwerde vom 17. Februar 2020 als baupolizeiliche Anzeige an die Stadt Biel weitergeleitet. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 800.– werden den Beschwerdeführenden zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdeführenden haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.