Baudenkmäler, die durch das Bauvorhaben tangiert werden könnten. Wie die Stadt Biel und die Beschwerdegegner zutreffend festgestellt haben, sind die Parzellen bzw. das Quartier zudem weder im ISOS noch im BLN erfasst.30 Es handelt sich um durchschnittliches Wohnquartier, das eine relativ ausgeprägte Begrünung aufweist.31 Die Sichtschutzelemente mit rostfarbenem Rahmen und Holzfüllung weisen natürliche, bräunliche Farben auf und treten nicht störend oder auffällig in Erscheinung. Zusammen mit den zwischen den Elementen geplanten Pflanzen fügen sie sich genügend in die Umgebung ein.