«Art. 24 [Bauverordnung Biel/Bienne] - Aussenräume Aussenräume sind anhand der Terraingestaltung (Modellierung, Übergangsbereich zu den Fassaden und den benachbarten Grundstücken, Anordnung von Mauer, Wegen und Zufahrten, etc.) und der Oberflächengestaltung (Bepflanzung, Materialwahl, Anordnung der Abstellplätze für Fahrzeuge, etc.) zu beurteilen. Art. 25 - [Bauverordnung Biel/Bienne] Anforderungen Die gute Gesamtwirkung von Bauten und Anlagen ist aufgrund der Bedeutung des Standorts zu beurteilen. Der Gesamtrichtplan Biel ist dabei wegleitend beizuziehen.»