erlassen, die über die kantonalen Vorschriften hinausgehen können. Derartige Vorschriften müssen, um selbständige Bedeutung zu erlangen, konkreter gefasst sein als die Anordnungen des kantonalen Rechts, sie dürfen Letztere nicht bloss allgemein anders formulieren.26 Das Baureglement und die Bauverordnung der Stadt Biel/Bienne enthalten insbesondere folgende Bestimmungen zur Gestaltung von Bauten und Anlagen: «Art. 25 [Baureglement] - Eingliederung 1Bauten und Anlagen sind so zu gestalten, dass sie unter Einhaltung der Vorgaben des Bauzonenplans