a) Die Beschwerdeführenden bringen schliesslich vor, sie seien absolut gegen die rostigen Metallrahmen. Diese sähen «sehr wüst» aus und würden nicht ins Quartier passen. Es sei eine Lösung mit «Grünen Gewächs» zu suchen. b) Die Beschwerdegegnerschaft erklärt demgegenüber, die Stadt Biel habe zu Recht festgestellt, dass die Liegenschaften der Parteien nicht unter Schutz gestellt seien. Die ästhetischen Auswirkungen der Sichtschutzwände auf die Nachbarschaft seien gering. Wie die Stadt Biel zu Recht festhalte, ordneten sich die Sichtschutzwände gut in die Umgebung ein.