Für die Bestimmung der Höhe der Sichtschutzelemente C2 und C3 kann deshalb vom bestehenden Terrain, das heisst der Rasenfläche auf der Parzelle Nr. J.________, ausgegangen werden. Den Baugesuchsunterlagen zufolge sind die Sichtschutzelemente C2 und C3 1.80 m hoch und sollen in einem Abstand von 60 cm zur Parzellengrenze errichtet werden.23 Laut Art. 79k Abs. 2 EG ZGB gilt bei einer Höhe von 1.80 m ein Grenzabstand von 60 cm (1.80 m minus 1.20 m), den die Sichtschutzelemente C2 und C3 somit einhalten.