Terrassen das Terrain etwas höher ist und dort allenfalls eine Terrainaufschüttung stattfand. Die restliche Gartenfläche ist dagegen ganz flach und im Bereich, wo die Elemente C2 und C3 aufgestellt werden sollen, sind keinerlei Terrainaufschüttungen erkennbar. Für die Bestimmung der Höhe der Sichtschutzelemente C2 und C3 kann deshalb vom bestehenden Terrain, das heisst der Rasenfläche auf der Parzelle Nr. J.________, ausgegangen werden.