d) Aus den Fotos zum Baugesuch ergibt sich, dass die Sichtschutzelemente C2 und C3 auf das bestehende Terrain des Gartens der Parzelle Nr. J.________ gestellt werden sollen und keine Abgrabung vorgesehen ist. Die Fotos zum Baugesuch sowie die weiteren Fotos in den Akten zeigen auch, dass zwar direkt angrenzend an das Doppeleinfamilienhaus im Bereich der