Gemäss Ziffer 4.1. der Baubewilligung vom 20. Januar 2020 hat die Stadt Biel der Beschwerdegegnerschaft die Baubewilligung für das Bauvorhaben gemäss Baugesuch, Situationsplan und Bilddokumentation, insbesondere Fotomontage Bild 7 erteilt. Dementsprechend betrifft die Baubewilligung vom 20. Januar 2020 nur die Sichtschutzelemente C2 und C3. Streitgegenstand können somit lediglich die Sichtschutzelemente C2 und C3, nicht jedoch das Sichtschutzelement C1 sein.