Demgegenüber ist das Sichtschutzelement C1 separat aufgeführt und nicht speziell markiert oder als baubewilligungspflichtig bezeichnet.13 Daraus folgt, dass die Beschwerdegegnerschaft lediglich die Sichtschutzelemente C2 und C3 als baubewilligungspflichtig betrachtete und nur um deren Bewilligung, nicht aber um Bewilligung des ihrer Ansicht nach baubewilligungsfreien Sichtschutzelementes C1, ersuchte. Gemäss Ziffer 4.1. der Baubewilligung vom 20. Januar 2020 hat die Stadt Biel der Beschwerdegegnerschaft die Baubewilligung für das Bauvorhaben gemäss Baugesuch, Situationsplan und Bilddokumentation, insbesondere Fotomontage Bild 7 erteilt.