Aus den Baugesuchunterlagen folgt, dass einzig das Sichtschutzelement C1 im Bereich der Terrasse erstellt wird. Die beiden Sichtschutzelemente C2 und C3 sollen demgegenüber auf der etwas tiefer gelegenen Rasenfläche montiert werden.10 Mit ihrem Vorbringen, die Metallrahmenkonstruktion sei nicht auf dem gewachsenen Boden, sondern auf dem Terrassenboden gebaut und entspreche darum den Bauvorschriften nicht, beziehen sich die Beschwerdeführenden deshalb nur auf das Sichtschutzelement C1.