Als Beweismittel legen die Beschwerdeführenden Fotos des bereits erstellten Sichtschutzelements C1 bei.8 Die Bilddokumentation zeigt auf, dass die Terrasse der Beschwerdegegnerschaft, welche direkt an ihre Doppelhaushälfte anschliesst, leicht erhöht ist und darauf eine bereits erstellte Metallrahmenkonstruktion mit Holzstücken steht. Die Rasenfläche zwischen der Terrasse und der Parzellengrenze zur Parzelle Nr. B.________ (K.________weg) ist etwas tiefer gelegen.9 Aus den Baugesuchunterlagen folgt, dass einzig das Sichtschutzelement C1 im Bereich der Terrasse erstellt wird.