2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 17. Februar 2020 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie halten darin fest, sie seien mit der Baubewilligung nicht einverstanden und beantragen sinngemäss deren Aufhebung. Sie machen geltend, die Metallkonstruktion gefüllt mit Holzstücken sei nicht auf dem gewachsenen Boden gebaut, sondern auf dem Terrassenboden, deshalb sei sie insgesamt 2.30 m hoch, was nicht den Bauvorschriften entspreche. Die rostigen Metallrahmen sähen zudem «sehr wüst» aus und passten nicht ins Quartier. Es müsse eine Lösung mit «Grünen Gewächs» gesucht werden.