einverstanden. Die Baubewilligungsbehörde der Stadt Biel erläuterte in einem Antwortschreiben, das auch der Beschwerdegegnerschaft zugestellt wurde, die rechtlichen Grundlagen und hielt unter anderem fest, das Anbringen einer Sichtschutzwand mit einer Höhe von maximal 2 m und einer Länge von maximal 4 m bedürfe laut BewD1 keiner Baubewilligung.2 Vorliegend sei das Anbringen der Sichtschutzwand deshalb baubewilligungsfrei. Sollten jedoch weitere Sichtschutzwände erstellt werden, bedürften diese einer Baubewilligung.