Als Ersatz montierten sie ohne Baubewilligung ein erstes Sichtschutzelement («C1», 4 m lang, 1.8 m hoch, 0.35 m breit) neben ihrer Terrasse, direkt anschliessend am Haus. Dieses Sichtschutzelement besteht aus einem Metallrahmen und ist gefüllt mit Brennholzstücken. Die Beschwerdeführenden teilten der Beschwerdegegnerschaft und der Stadt Biel mit, sie seien mit diesem Holz-Metall-Zaun nicht 1/9 BVD 110/2020/14