- Plan Entwässerung vom 20. Januar 2020, 1:500, mit Stempel des Regierungsstatthalteramts Emmental vom 15. Juli 2020 Im Übrigen werden der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramtes Emmental vom 15. Juli 2020 und die Verfügung des AGR vom 27. April 2020 bestätigt. 3. Dem Beschwerdeführer werden Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 700.– auferlegt. Dem Beschwerdegegner werden Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 1400.– auferlegt. Separate Zahlungseinladungen folgen sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.