Das im Voranfrageverfahren als Variante vorgesehene Fahrsilos hätte eine Bodenfläche von 224 m2 beansprucht (40 m x 5.6 m), die sechs Hochsilos benötigen dagegen knapp 124 m2. Die Höhe der Silos von 19 Metern ist daher aus betrieblicher und raumplanerischer Sicht gerechtfertigt bzw. sogar notwendig. Die OLK hat die Silos hinsichtlich der Einordnung in die Landschaft nicht bemängelt. Die Höhe der Silos von 19 Metern ist daher gemäss Art. 27 GBR zulässig. 10. Zusammenfassung und Kosten