26 GBR), im neuen, noch nicht genehmigten GBR gelten für die LWZ keine baurechtlichen Masse." Weiter führte sie aus, die im NBRD aus dem Jahre 1970 vorgesehene Höhe von 13 Metern sei nicht mehr zeitgemäss, aus diesem Grunde seien im neuen GBR keine Masse mehr festgelegt. Es sei eine Anpassung an die heutigen Gegebenheiten und Anforderungen in der Landwirtschaft nötig. Daraus ergibt sich, dass die Gemeinde bewusst die Regelung des Musterbaureglements übernommen und auf eine Festlegung der Maximalhöhe für Silos in der Landwirtschaftszone verzichtet hat. Entgegen der Auffassung der Vorinstanz weist das Baureglement der Gemeinde Kirchberg somit hinsichtlich der Höhe von Silos keine Lücke auf;