» Der Kommentar im GBR hält dazu – übereinstimmend mit dem Musterbaureglement – fest: «Für die Landwirtschaftszone gelten keine baupolizeilichen Masse. Die Gebäudemasse werden im Einzelfall entsprechend den Bedürfnissen aufgrund der einschlägigen Normen der Forschungsanstalt Tänikon (sog. FAT-Normen) im Baubewilligungsverfahren festgelegt.» Die Gemeinde hielt dazu in ihrem Amtsbericht vom 12. November 201935 fest: "Im jetzt noch gültigen Baureglement regelt Kirchberg die Silohöhe mit 14 m (Art. 26 GBR), im neuen, noch nicht genehmigten GBR gelten für die LWZ keine baurechtlichen Masse."