b) Das frühere Baureglement der Gemeinde Kirchberg legte für Silos Maximalhöhen fest. So durften Silos für Gewerbe- und Industriebauten in der Industriezone maximal 4 Meter höher sein als die Gebäudehöhe (Art. 21 Abs. 4 aGBR). Für Silobauten in der Landwirtschaftszone bis zu einer Grundfläche von 30 m2 betrug die Maximalhöhe 14 Meter (Art. 26 Abs. 2 aGBR). Im Rahmen der letzten Ortsplanungsrevision behielt die Gemeinde ihre Regelung für Silos in der Industriezone bei (vgl. Art. 22 Abs. 3 GBR; Überschreitung der Fassadenhöhe um maximal 4 Meter), verzichtete aber auf eine Regelung der Maximalhöhe von landwirtschaftlichen Silos.