NBRD33 anwendbar, wonach landwirtschaftliche Silobauten maximal 13 Meter hoch sein dürfen. Da die geplanten Silos diese Höhe überschreiten, sei eine Ausnahmebewilligung notwendig. Die Vorinstanz hat eine entsprechende Ausnahme bewilligt. Ob dies zu Recht erfolgte, braucht allerdings nicht näher geprüft zu werden, da die Silos – wie die nachfolgenden Erwägungen zeigen – die zulässige Höhe nicht überschreiten.