d) Der gewählte Standort für das Bauvorhaben in der Nähe des Waldes ist aus raumplanerischer und ästhetischer Sicht der beste (vgl. E. 6 und E. 7). Um einen Abstand von 30 Metern zum Wald einzuhalten, müssten der Stall und die Silos nach Süden oder Südosten verschoben werden, d.h. vom bestehenden Hof weiter weg ins offene Feld oder südöstlich vor das Bauernhaus (Gebäude Nr. 6). Eine solche Verschiebung würde das Landschaftsbild und die Ansicht der denkmalgeschützten Gebäude stark tangieren und einen längeren Zufahrtsbereich erfordern, was zu mehr Kulturlandverlust führen würde. All dies ist aus raumplanerischer Sicht und aus Sicht des Denkmalschutzes unerwünscht.