e) Zusammengefasst ergibt sich, dass die projektierten Bauten am Rande des Weilers D.________ die benachbarten Baudenkmäler trotz ihrer Grösse nicht beeinträchtigen und die Gesamtwirkung der Bauten innerhalb der Baugruppe nicht stören. Die Stellung der Bauten, deren Fassaden- und Dachgestaltung, ihre Materialisierung und Farbgebung sowie die Umgebungsgestaltung sind so gewählt, dass sich das Vorhaben ins Ortsbild einfügt. Es bestehen daher keine überwiegenden Interessen des Schutzes des Orts- und Landschaftsbildes und des Denkmalschutzes, die gegen den gewählten Standort sprechen. 8. Waldabstand