so befänden sich das Heu- und Strohlager oben auf der Heubühne. Wenn der Stall wie von der OLK gefordert, verschoben würde, müsse die Böschung der Hocheinfahrt zu grossen Teilen abgetragen und mit einer Betonstützmauer gesichert werden. Dies sei hinsichtlich des Erhalts der bestehenden Baustruktur und Ästhetik nicht im Sinne der Denkmalpflege. Daraufhin hielt die OLK in ihrem abschliessenden Bericht vom 20. Februar 2020 fest, die von der Bauherrschaft vorgebrachten Argumente seien für die OLK nachvollziehbar.