In der Folge reichte die Bauherrschaft ein überarbeitetes Projekt ein und erläuterte, eine Verschiebung des Stalls Richtung Nordwesten sei wegen der bestehenden denkmalgeschützten Hocheinfahrt des Gebäudes Nr. 6a nicht möglich und würde die Bewirtschaftung des neuen Stalls erheblich erschweren. Die nordwestliche Ecke des Stalls sei bereits sehr nahe der bestehenden Hocheinfahrt vorgesehen. Dies erschwere die Bewirtschaftung des neuen Laufstalles massgeblich, vor allem in Bezug auf die Güllelochzufahrt, die Milchlieferungen und die Versorgung der Kälber. Die Hocheinfahrt werde weiterhin regelmässig genutzt; so befänden sich das Heu- und Strohlager oben auf der Heubühne.