Gemäss dem neuen Baureglement der Gemeinde Kirchberg sind Bauten und Anlagen und die Umgebungsgestaltung so zu gestalten, dass sie hinsichtlich ihrer Gesamterscheinung (Volumen, Lage, Proportionen, Dach-, Kamin- und Fassadengestaltung, Material- und Farbwahl) sowie in der Detailgestaltung (betrachtet vom öffentlichen Raum resp. Aussichtslagen aus) zusammen mit der bestehenden Umgebung eine gute Gesamtwirkung ergeben und die Schönheit oder erhaltenswerte Eigenart des Strassen-, Orts- und Landschaftsbildes (bestehende Gliederungen von Häusern, Plätzen etc.) gewahrt bleibt (Art. 8 Abs. 1 GBR).