Die Gemeinden dürfen eigene Ästhetikvorschriften erlassen, die über die kantonalen Vorschriften hinausgehen können. Derartige Vorschriften müssen, um selbständige Bedeutung zu erlangen, konkreter gefasst sein als die Anordnungen des kantonalen Rechts, sie dürfen Letztere nicht bloss allgemein anders formulieren.25 Gemäss dem neuen Baureglement der Gemeinde Kirchberg sind Bauten und Anlagen und die Umgebungsgestaltung so zu gestalten, dass sie hinsichtlich ihrer Gesamterscheinung (Volumen, Lage, Proportionen, Dach-, Kamin- und Fassadengestaltung, Material- und Farbwahl) sowie in der Detailgestaltung (betrachtet vom öffentlichen Raum resp.