Der bestehende Stall (Gebäude Nr. 6b) entspricht für Milchkühe nicht mehr der Tierschutzgesetzgebung und die anderen Gebäude haben eine andere Nutzung bzw. sind als Stall nicht geeignet (Wohnhaus, kleiner Speicher, Bienenhaus). Der Stall könnte aus Platzgründen auch kaum als Ersatzbau anstelle des bisherigen kleinen Stalls erstellt werden. Der alte, kleine Stall soll zudem als Stall für die Tränkekälber weiter benutzt werden.24 Der projektierte Stall und die dazugehörenden Silos sind daher am vorgesehenen Standort objektiv notwendig. Zu prüfen bleibt, ob überwiegende Interessen des Ortsbild- und Landschaftsschutzes oder des Waldes gegen den gewählten Standort sprechen.