c) Der Beschwerdegegner hat für den neuen Stall in Absprache mit der Kantonalen Denkmalpflege (KDP) einen Standort am nordöstlichen Rand der Baugruppe gewählt, der sich direkt bei seinem Betriebszentrum befindet, rund 10 Meter neben dem bestehenden Stall, sowie nahe einer bestehenden Strasse und der bestehenden Hofzufahrt. Im Süden grenzt der Stall an eine grosse Weidefläche. Er ist so ausgerichtet, dass die Aussenbereiche für die Tiere auf der besonnten Südwestseite liegen, die Fressplätze und die Silos dagegen auf der Nordostseite, wo die Silos nahe bei der Hofzufahrt stehen.