7/18 BVD 110/2020/148 können.21 Zudem gilt der Konzentrationsgrundsatz: Landwirtschaftliche Bauten sind soweit möglich zu gruppieren, unter Berücksichtigung des Standorts des Wohnhauses.22 Das öffentliche Interesse an der Vermeidung der Zersiedelung gebietet, landwirtschaftliche Ökonomiebauten möglichst beim Betriebszentrum zu errichten.23