Ein solcher Beweis wäre kaum je zu erbringen, denn grundsätzlich lässt sich jeder Standort mit dem Argument in Frage stellen, dass sich ein noch besserer finden liesse. Erforderlich ist aber, dass konkrete, realistische Alternativstandorte aufgrund einer Interessenabwägung nicht besser geeignet erscheinen als der gewählte Standort. Wie jede Interessenabwägung hat die Evaluation von Alternativstandorten als standardisierter Denkprozess den Sinn, die Ausübung von Handlungsspielräumen plausibel, nachvollziehbar und überprüfbar zu machen.19