Futter auf den vorhandenen landwirtschaftlichen Nutzflächen zu überwiegenden Teilen selber. Die geplante Milchviehhaltung gelte daher als bodenabhängige Bewirtschaftungsform und sei nach Art. 16a Abs. 1 RPG landwirtschaftlich begründet.16 Dies war nie bestritten und ist aufgrund der Akten ohne Weiteres nachvollziehbar: Laut Betriebsvoranschlag haben die oben genannten Tiere einen Trockensubstanz(TS)-Verbrauch von insgesamt 5735 dT TS. Die Betriebsgemeinschaft bewirtschaftet laut Betriebsvoranschlag 23.94 ha Grünland und baut auf 7 ha Silomais an. In Zukunft soll zudem der Zuckerrübenanbau reduziert und der Maisanbau ausgebaut werden.