b) Der Beschwerdegegner betreibt im Weiler Vielbringen einen landwirtschaftlichen Betrieb, der auf Milchwirtschaft und Ackerbau ausgerichtet ist. Er umfasst rund 20 ha Eigenland und 0.5 ha Pachtland. Da der bisherige Stall den Anforderungen der Tierschutzgesetzgebung nicht mehr genügt, will der Beschwerdegegner einen neuen Laufstall für maximal 75 Milchkühe erstellen. Er hat zudem mit Herrn E.________ eine Betriebsgemeinschaft gegründet. Der entsprechende Vertrag ist per 1. Januar 2020 in Kraft getreten und dauert vorläufig bis Ende 2034.13 Die Betriebsgemeinschaft bewirtschaftet rund 35.5 ha Eigenland und 9.5 ha Pachtland.14