b) Der geplante Milchviehlaufstall hat eine Länge von 42.32 Metern. Das im Zeitpunkt der Baugesuchseinreichung im Juli 2019 geltende Baureglement der Gemeinde Kirchberg vom 24. Februar 2003 sah vor, dass in der Landwirtschaftszone für landwirtschaftliche Bauten dieselben Vorschriften gelten wie in der Dorfzone D3 (Art. 26 Abs. 2 aGBR). In der Dorfzone D3 beträgt die maximale Gebäudelänge 40 Meter (Art. 37 Abs. 1 aGBR und Art. 39 Abs. 1 nGBR7). Gemäss den bei Einreichung des Baugesuchs geltenden Bestimmungen würde der Stall somit die zulässige Gebäudelänge überschreiten.