Das AWN hielt in seiner Stellungnahme fest, der Waldabstand bleibe bei der Projektänderung gleich. Daher behalte der Amtsbericht vom 21. Oktober 2019 unverändert seine Gültigkeit. Das Regierungsstatthalteramt und das AGR erachten die Projektänderung als bewilligungsfähig. Die Gemeinde Kirchberg führt in ihrer Stellungnahme aus, sie stehe der Projektänderung positiv 1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion (Organisationsverordnung BVD, OrV BVD; BSG 152.221.191)