2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 14. August 2020 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er beantragte, der Gesamtentscheid vom 15. Juli 2020 sei insoweit aufzuheben, als dem Beschwerdegegner die Baubewilligung für das Aufstellen von sieben Hochsilos erteilt wurde. Für das Aufstellen der sieben Hochsilos sei der Bauabschlag zu erteilen. Eventualiter sei die Sache zu neuer Beurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Der Beschwerdeführer machte insbesondere geltend, er habe im vorinstanzlichen Verfahren einen Alternativstandort für die sieben Hochsilos vorgeschlagen und beantragt, dieser Vorschlag sei der OLK zur Beurteilung vorzulegen.