Das AGR stellte anschliessend mit Verfügung vom 27. April 2020 fest, das Bauvorhaben sei zonenkonform. Mit Gesamtentscheid vom 15. Juli 2020 erteilte das Regierungsstatthalteramt Emmental die Baubewilligung sowie Ausnahmebewilligungen für die Überschreitung der maximal zulässigen Silohöhe und für das Bauen in Waldnähe.