Nachdem die Kantonale Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK) mit Bericht vom 23. Oktober 2019 Anpassungen forderte, reichte der Beschwerdegegner überarbeitete Pläne ein. Mit Bericht vom 17. Dezember 2019 forderte die OLK erneut die Anpassung einiger weiterer Punkte. Daraufhin reichte der Beschwerdegegner erneut angepasste Pläne ein. Mit Bericht vom 20. Februar 2020 hielt die OLK fest, das Vorhaben könne mit Auflagen bewilligt werden. Das AGR stellte anschliessend mit Verfügung vom 27. April 2020 fest, das Bauvorhaben sei zonenkonform.