Die Baukosten sind hier mit rund Fr. 10'390'000.– gemäss Baugesuch eher hoch und die Streitsache ist von entsprechender Bedeutung. Der gebotene Zeitaufwand ist aber als unterdurchschnittlich zu werten, da nur ein Schriftenwechsel stattfand und kein Beweisverfahren durchgeführt wurde. Angesichts der umstrittenen Rechtsfragen ist auch die Schwierigkeit des Prozesses insgesamt als eher unterdurchschnittlich einzustufen. Daher erscheint ein Honorar von Fr. 5'000.– als angemessen. Mit den Auslagen von Fr. 219.35 und der Mehrwertsteuer von Fr. 401.90 ergeben sich zu ersetzende Parteikosten von Fr. 5'621.25. III. Entscheid